Anordnungen

Anordnung n.75/14 der Küstenwache von Genova in Kraft seit 1. 6. 2014


Bei Wrack-Tauchgängen, die ein Eindringen in das Wrack vorsehen, müssen die Taucher einen „Advanced Wreck Diver“-Schein einer international anerkannten Agentur besitzen.
Bei Wrack-Tauchgängen OHNE Eindringen in das Wrack ist dieser Schein nicht obligatorisch.

Für Einzelheiten bitten wir, sich mit Haven Diving Center in Kontakt zu setzen.

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Anordnung Nr. 305/99 Kuestenwache Genova


Für Einzelheiten bitten wir, sich mit Haven Diving Center in Kontakt zu setzen.
Anordnung 305/99 herunterladen

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